Fahrerlaubnisklasse B196

Fahrerlaubisklasse B196 – Motorrad Erweiterung bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B

Voraussetzungen

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Genieße die Freiheit und erlange die Möglichkeit, auch Motorräder bis 125 ccm fahren zu können!

Was bietet mir Fahrerlaubnisklasse B196

  • Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 125 cm³ und 11 kW Motorleistung
  • Nach zweijährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden